Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Benutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu und akzeptieren unsere Datenschutzerklärung.
Tagung der Referentinnen und Referenten für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik
Leipzig, 23.-25. September 2010

Traditionell trafen sich in diesem Jahr die Referentinnen und Referenten vom 23. bis 25. September in Leipzig, dem Standort der Deutschen Zentralbibliothek für Blinde. Die Berichte aus den Bundesländern zeigten deutlich die durch die Umsetzung der UN-Konvention anstehenden Veränderungen. Die Schülerzahlen an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen sind sinkend, die Zahl der sehgeschädigten Schülerinnen und Schüler an den Allgemeinen Schulen nimmt zu. Das führt oft zu jahrgangs- und bildungsgangübergreifendem Unterricht an den Förderschulen und wirft die Frage nach einer qualitativ guten und fachlich fundierten Begleitung im Gemeinsamen Unterricht auf. Diese wird in den Bundesländern unterschiedlich beantwortet.
Die Arbeit der diesjährigen Tagung war weitestgehend von den Aufträgen des Bundesausschusses an die Referate geprägt. Zu den Anträgen 6, 12 und  34 der Hauptversammlung 2009 wurden Stellungnahmen erarbeitet. Die im Antrag 6 formulierte Problematik   – Kinder mit besonderen Entwicklungsrisiken in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung – spielt auch im Förderschwerpunkt Sehen eine große Rolle. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Kinder und Jugendliche mit starken Sehbehinderungen oder Blindheit wenig Widerstand gegenüber Mitschülern mit Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Sie können Angriffe oft nicht voraussehen und sind physisch nicht immer in der Lage, diesen zu begegnen. In Einzelfällen gehen diese Angriffe an die Grenzen des Erträglichen für die Schulgemeinschaft. Die Referentinnen und Referenten stellten dar, mit welchen Mitteln dem begegnet werden kann. Dabei lag das Gewicht auf der Zusammenarbeit mit anderen Ansprechpartnern wie z. B. den Autismusambulanzen und psychiatrischen Einrichtungen.
Die Referentinnen und Referenten überarbeiteten die sonderpädagogischen Standards für den Förderschwerpunkt Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, damit sie sowohl für die Förderschule als auch für den Gemeinsamen Unterricht stimmig sind. Darüber hinaus beschäftigten sie sich mit Evaluationskriterien für den Gemeinsamen Unterricht mit blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schülern. Diese wurden auf dem sonderpädagogischen Kongress in Weimar von Frau Dr. Beyer vorgestellt und diskutiert. Es wurde vereinbart, mit diesen Kriterien zu arbeiten und in 2011 die Ergebnisse vorzustellen. Als ein wichtiger Aspekt des vorgegebenen Fragebogens wurde herausgestellt, dass er ein annehmbares Instrument für ein ergebnisorientiertes Fachgespräch mit den Lehrkräften der Allgemeinen Schulen ist. Er erscheint gut geeignet, die Qualitätsentwicklung des Unterrichts zu unterstützen.
Anschließend verständigten sich die Referentinnen und Referenten über aktuelle Fragen des Alltags im Gemeinsamen Unterricht. Im Mittelpunkt standen die Umsetzung des dualen Curriculums und die Erfahrungen im Aufbau fester Strukturen zwischen Förder- und Allgemeiner Schule. In Vorbereitung der Tagung 2011 in Eisenach werden die Referentinnen und Referenten sich noch einmal gesondert mit den Inhalten des dualen Curriculums beschäftigen.
 
                                                                                                                                                                                                                                                              Ute Busch, Bundesreferentin für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik

zurück
asdf