Traditionell trafen sich in
diesem Jahr die Referentinnen und Referenten vom 23. bis 25.
September in Leipzig, dem Standort der
Deutschen Zentralbibliothek für Blinde. Die Berichte aus den Bundesländern zeigten
deutlich die durch die Umsetzung der
UN-Konvention anstehenden Veränderungen. Die Schülerzahlen an den Schulen mit
dem Förderschwerpunkt Sehen sind sinkend, die Zahl der sehgeschädigten
Schülerinnen und Schüler an den Allgemeinen Schulen nimmt zu. Das führt oft zu jahrgangs- und bildungsgangübergreifendem
Unterricht an den Förderschulen und wirft die Frage nach einer qualitativ guten
und fachlich fundierten Begleitung im Gemeinsamen Unterricht auf. Diese wird in
den Bundesländern unterschiedlich beantwortet.
Die Arbeit der diesjährigen Tagung war weitestgehend von den Aufträgen des Bundesausschusses an die
Referate geprägt. Zu den Anträgen 6, 12 und 34 der Hauptversammlung 2009 wurden Stellungnahmen erarbeitet. Die im Antrag 6 formulierte
Problematik – Kinder mit besonderen
Entwicklungsrisiken in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung – spielt auch
im Förderschwerpunkt Sehen eine große Rolle. Erschwerend kommt hinzu, dass
viele Kinder und Jugendliche mit starken Sehbehinderungen oder Blindheit wenig
Widerstand gegenüber Mitschülern mit
Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Sie können Angriffe oft nicht voraussehen und
sind physisch nicht immer in der Lage, diesen zu begegnen. In Einzelfällen
gehen diese Angriffe an die Grenzen des Erträglichen für die Schulgemeinschaft.
Die Referentinnen und Referenten stellten dar, mit welchen Mitteln dem begegnet
werden kann. Dabei lag das Gewicht auf der Zusammenarbeit mit anderen Ansprechpartnern
wie z. B. den Autismusambulanzen und psychiatrischen Einrichtungen.
Die
Referentinnen und Referenten überarbeiteten die sonderpädagogischen Standards
für den Förderschwerpunkt Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, damit sie
sowohl für die Förderschule als auch für den Gemeinsamen Unterricht stimmig sind. Darüber hinaus beschäftigten sie sich
mit Evaluationskriterien für den Gemeinsamen
Unterricht mit blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schülern. Diese
wurden auf dem sonderpädagogischen Kongress in Weimar von Frau Dr. Beyer
vorgestellt und diskutiert. Es wurde vereinbart, mit diesen Kriterien zu
arbeiten und in 2011 die Ergebnisse vorzustellen. Als ein wichtiger
Aspekt des vorgegebenen Fragebogens wurde herausgestellt, dass er ein
annehmbares Instrument für ein ergebnisorientiertes Fachgespräch mit den
Lehrkräften der Allgemeinen Schulen ist. Er erscheint gut geeignet, die Qualitätsentwicklung
des Unterrichts zu unterstützen.
Anschließend verständigten sich die Referentinnen
und Referenten über aktuelle Fragen des Alltags im Gemeinsamen Unterricht. Im
Mittelpunkt standen die Umsetzung des dualen Curriculums und die Erfahrungen im
Aufbau fester Strukturen zwischen Förder-
und Allgemeiner Schule. In Vorbereitung der Tagung 2011 in
Eisenach werden die Referentinnen und Referenten sich noch einmal gesondert mit
den Inhalten des dualen Curriculums beschäftigen.
Ute Busch, Bundesreferentin für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik