Der Verband Sonderpädagogik beschreitet zielgerichtet den Weg zu einem
inklusiven Bildungs- und Erziehungssystem.
Inklusion heißt, dass sich alle Bildungseinrichtungen den vielfältigen und
individuellen Bedarfen der Menschen anpassen. Dabei bildet Inklusion den Rahmen
und das Fundament von Bildung und Erziehung mit Prävention, Integration,
Kooperation, Aktivität und Teilhabe sowie verschiedenen Formen von
Unterstützungsangeboten.
Das Verständnis einer Pädagogik der Vielfalt gibt im Kontext lebenslanger Bildung drei maßgebliche Orientierungen:
- Inklusionsorientierung - alle Menschen finden in einer gemeinsamen Bildung Relevanz, Würde und Anerkennung.
- Ressourcenorientierung - die Ausstattung mit Ressourcen ermöglicht den Abbau von Barrieren und echte Teilhabe an inklusiver Bildung.
- Subjektorientierung - im dialogischen Prozess entwickelt jeder einzelne Mensch persönliche Stärken und eiin positives Selbstkonzept.
Inklusion ist ein langfristiger Prozess, der die Ausgrenzung einzelner Gruppen innerhalb der Gesellschaft verhindert und für den folgende Kriterien gelten:
- Inklusive Bildung stellt die Bedürfnisse und
spezifischen Interessenlagen des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt.
- Inklusive Bildung orientiert sich in allen sächlichen und räumlichen Angeboten am Leitgedanken der Selbstbestimmung, Aktivität und Teilhabe.
- Inklusive Bildungsangebote berücksichtigen in jedem Fall das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.
- Inklusive Bildungsangebote verwirklichen die Grundprinzipien von Partizipation und Empowerment sowie von Schutz und Fürsorge in der gesellschaftlichen Verantwortung für jeden Menschen.
- Passgenaue Angebote unterstützen die Entwicklung aller Menschen mit Behinderungen sowie der Menschen, die von Behinderung bedroht sind und berücksichtigen vorrangig bei allen Maßnahmen das Wohl des Kindes
· Hochqualifizierte sonderpädagogische Kompetenz ist unabdingbare Voraussetzung.
Für den Prozess der inklusiven Bildung müssen sich gesellschaftliche Haltungen und Einstellungen verändern und entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Die Schulgesetze der Länder müssen entsprechend den Zielen der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und der UN-Kinderrechtskonvention weiterentwickelt werden:
- Gesetzlich verankertes Grundprinzip des Gemeinsamen Unterrichts und der Zuständigkeit der Allgemeinen Schule
- Rechtsanspruch auf Wahl des Förderortes
- Sicherung der erforderlichen Ressourcen
- Selbstverständlichkeit zieldifferenten Unterrichts
- Angemessene Nachteilsausgleiche und individuelle Assistenz
- Qualifizierung für den Gemeinsamen Unterricht in allen Lehramtsstudiengängen
- Umfangreiche Fort- und Weiterbildung
- Medizinische, therapeutische und pflegerische Angebote als gesetzlich garantierte ganzheitliche Leistung
- Sicherstellung
einer umfassenden und unabhängigen Beratung
- Beteiligung der Zivilgesellschaft
Akzeptanz und Wertschätzung der unterschiedlichen Voraussetzungen, Kompetenzen und Möglichkeiten aller Kinder und Jugendlichen führen zu einer Verbesserung des gemeinsamen schulischen Lebens und Lernens für alle und sind unverzichtbare Grundlage einer auf Solidarität und Humanität gegründeten Gesellschaft.
Akzeptanz von Anderssein und Verschiedenheit sowie der Umgang mit Vielfalt und das Einbeziehen aller Menschen in die Gemeinschaft sind gesellschaftliche Verpflichtung und Aufgabe. Verschiedenheit und Heterogenität sind eine Bereicherung für die Gesellschaft.
Der Verband Sonderpädagogik setzt auf die Kraft dieser Vision und begleitet die Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention engagiert, kritisch und konstruktiv.
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