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Behinderung unerwünscht?
Pressemitteilung zum PraenaTest

Während sich gerade landauf, landab die Schulleitungen der Förderschulen darum bemühen, den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen an den Allgemeinen Schulen trotz der knappen personellen Ressourcen zu sichern und damit dem Auftrag der Behindertenrechtskonvention nach gemeinsamem Lernen für alle nachzukommen, schlägt die Nachricht über einen neuen Bluttest während der ersten Schwangerschaftswochen wie eine Bombe ein: Das neue Präparat „PraenaTest“ zeigt bereits in einem frühen Stadium der Schwangerschaft an, ob ein Kind mit einem Down-Syndrom (Trisomie 21) geboren wird.
Hier zeigt sich in besonders deutlicher Weise, dass das Bild einer inklusiven Gesellschaft noch nicht in den Köpfen vieler Menschen angekommen ist. Das Thema Inklusion wird gern auf den schulischen Bereich beschränkt, dies ist aber nur eine Seite, Inklusion als allgemein gültiges Menschenrecht zu verstehen und umzusetzen ist die andere Seite der Medaille. In diesem Zusammenhang zitiert Stephan Prändl, Bundesvorsitzender des Verbands Sonderpädagogik aus einem Positionspapier des Verbands: „Das Recht auf aktive Teilhabe und Inklusion am Leben in der Gemeinschaft ist eine zentrale Zielvorstellung für alle Menschen. Dieses Recht auf gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe in allen Gesellschaftsbereichen gilt uneingeschränkt auch für Menschen mit schwersten Behinderungen.“ In diesem Fall geht es um das erste aller Menschenrechte, auf das Recht auf Leben, auf das ungeborene Leben.
Der Verband Sonderpädagogik e. v. sieht seine Position bestärkt durch die Stellungnahme des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe, der in der gestrigen Pressekonferenz den neuen Test als illegal bezeichnete und von „einer Rasterfahndung nach Menschen mit Behinderungen“ sprach.Der Verband Sonderpädagogik e.V. geht konform mit der Stellungnahme des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen und bietet seine Unterstützung an.

Die Pressemitteilung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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