Während sich gerade landauf, landab die
Schulleitungen der Förderschulen darum bemühen, den gemeinsamen Unterricht von
Kindern mit und ohne Behinderungen an den Allgemeinen Schulen trotz der knappen
personellen Ressourcen zu sichern und damit dem Auftrag der
Behindertenrechtskonvention nach gemeinsamem Lernen für alle nachzukommen,
schlägt die Nachricht über einen neuen Bluttest während der ersten
Schwangerschaftswochen wie eine Bombe ein: Das neue Präparat „PraenaTest“ zeigt
bereits in einem frühen Stadium der Schwangerschaft an, ob ein Kind mit einem
Down-Syndrom (Trisomie 21) geboren wird.
Hier zeigt sich in
besonders deutlicher Weise, dass das Bild einer inklusiven Gesellschaft noch
nicht in den Köpfen vieler Menschen angekommen ist. Das Thema Inklusion wird
gern auf den schulischen Bereich beschränkt, dies ist aber nur eine Seite,
Inklusion als allgemein gültiges Menschenrecht zu verstehen und umzusetzen ist
die andere Seite der Medaille. In diesem Zusammenhang zitiert Stephan Prändl,
Bundesvorsitzender des Verbands Sonderpädagogik aus einem Positionspapier des
Verbands: „Das Recht auf aktive Teilhabe und Inklusion am Leben in der
Gemeinschaft ist eine zentrale Zielvorstellung für alle Menschen. Dieses Recht
auf gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe in allen Gesellschaftsbereichen
gilt uneingeschränkt auch für Menschen mit schwersten Behinderungen.“ In diesem
Fall geht es um das erste aller Menschenrechte, auf das Recht auf Leben, auf
das ungeborene Leben.
Der Verband Sonderpädagogik
e. v. sieht seine Position bestärkt durch die Stellungnahme des Bundesbeauftragten
für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe, der in der gestrigen
Pressekonferenz den neuen Test als illegal bezeichnete und von „einer
Rasterfahndung nach Menschen mit Behinderungen“ sprach.Der Verband Sonderpädagogik
e.V. geht konform mit der Stellungnahme des Bundesbeauftragten für die Belange
von Menschen mit Behinderungen und bietet seine Unterstützung an.
Die Pressemitteilung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
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