Die Tagung der Landesreferentinnen und -referenten für den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung 2016 fand in Tuttlingen statt. 15 Bundesländer waren vertreten.
Im Mittelpunkt der gemeinsamen Beratungen stand die Paradoxie des Arbeitsfelds: Zunehmende inklusive Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Förderbedarfen und der gleichzeitige Ausbau aussondernder Systeme, wie bspw. geschlossener Heime, kennzeichnen die teilweise konträr verlaufenden föderalen Entwicklungslinien, die aktuell konstitutiv für unser Praxisfeld erscheinen.
Einerseits gilt die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung seit vielen Jahren nur als notwendiges Übel im Schatten des Bildungssystems, andererseits beobachten wir eine starke Expansion der Zielgruppe. Trotz eines Anstiegs inklusiv beschulter Kinder stagniert die Anzahl von Förderschülerinnen und Förderschülern, und die Nachfrage nach intensivpädagogischen oder stationären Maßnahmen ist gestiegen.
Der Tagungsort bei Mutpol-Diakonische Jugendhilfe Tuttlingen e. V. in der Gotthilf-Vollert-Schule in Tuttlingen war bewusst ausgewählt worden, um vor Ort zu sehen, welche Perspektiven sich für eine intensivpädagogische Einrichtung wie diese unter den Anforderungen inklusiver Schulentwicklung eröffnen.
Auf dem Tagungsprogramm standen neben Verbandsangelegenheiten und den Länderberichten Hospitationen in Unterrichts-, Beratungs- und Erziehungssituationen als Möglichkeit zum intensiven Kennenlernen der Einrichtung vor Ort.
Die Länderberichte zeigten, dass curriculare Vorgaben oder Richtlinien für Entwicklungs- und Förderpläne für die Arbeit im Förderschwerpunkt in einigen Bundesländern fehlen. Wo Verordnungen existieren, wird der Umgang damit kaum kontrolliert. Qualitätsentwicklung und -steuerung stehen also hinter der Ressourcensteuerung noch weit zurück. Dies kann zur Aushöhlung der Fachlichkeit und Entprofessionalisierung beitragen und wird von den Referentinnen und Referenten bedauert.
Entsprechend der Arbeitsaufträge aus der HV wurden in zwei Teilgruppen die Standards überarbeitet (HV-Antrag 22 einschl. HV-Antrag 18a zu Raumbedarfen) und das Positionspapier aktualisiert (HV-Antrag 24 einschl. HV-Antrag 31 zu Multiprofessionalität). Beide Arbeitspapiere gingen dem Bundesvorstand zur weiteren Abstimmung zu.
Die Referentengruppe problematisierte in den anschließenden intensiven gemeinsamen Fachberatungen das „Verschwinden lassen“ schwieriger Kinder und Jugendlicher aus der „Inklusion“ und diskutierte, wie strukturelle Verantwortungslosigkeit überwunden werden kann, und dass das Recht auf Bildung für alle Schülerinnen und Schüler ausnahmslos in regionaler Verantwortung umgesetzt werden sollte. Die Zukunft des Förderschwerpunkts wird nicht in Spezialeinrichtungen der klassischen Form, sondern in einem System abgestufter Hilfen in der Region gesehen, wie sie das Bundesreferat für den Förderschwerpunkt ESE in seinen Standards schon formuliert hat.
im „Kamin“-Gespräch mit dem Sonderschulreferenten des Kultusministeriums Baden-Württemberg, Herrn Hubert Haaga, wurde wieder deutlich, wie unterschiedlich in den Bundesländern mit der Förderschule umgegangen wird. In Baden-Württemberg ist die politische Entscheidung zum Erhalt dieser Schulform gefallen, weil die Praktiker dies gut begründet gefordert hatten und das Ministerium diese Forderung unterstützte. Herr Haaga erläuterte den Terminus „teilhaberelevante Bildungsangebote“, der die intensivpädagogischen stationären Maßnahmen als Teil der Inklusion ausdrücklich einschließt.
Die fachlichen Ergebnisse des Referententreffens lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Stigmatisierung und Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen, die massive Probleme in der emotionalen und sozialen Entwicklung zeigen, können sich verschärfen, nicht durch die Existenz exklusiver Angebote, sondern vor allem durch einen Trend zur Anpassungspädagogik. „Die gesamtgesellschaftliche Entwicklung ist stark an Wirtschaftlichkeit und messbaren Leistungen orientiert und konstituiert sich durch diese. Eine solche Ausrichtung erlegt auch der Sonderpädagogik eine Erwartungshaltung auf, die zum Schluss einer Fördereinheit oder einer gemeinsamen Beschulung als Ziel die Orientierung am Regelsystem anstrebt.“ (Mettlau/Siegert 2016) Dann entstehen Außenseiterpositionen innerhalb von Regelklassen.
Intensivpädagogische Angebote, in denen „ungehaltene Kinder und Jugendliche“ (Bleher/Hoanzl/Ramminger, 2014) durch Beziehung und Erziehung Halt finden, gehören nicht in das Abseits von Sondereinrichtungen, sondern in das inklusive Methodenrepertoire. Der fachwissenschaftliche Diskurs fokussiert Prävention durch Stärkung von Schulstrukturen und Personal (Classroom-Management, RTI etc.) „Die Sonderpädagogik sollte (sich) fragen, ob das sozialtechnologische Steuerungsversprechen zum einen realistisch, zum anderen für alle ihre Zielgruppen adäquat ist“ (Koch 2016). Dies gilt besonders für Kinder und Jugendliche, die in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung durch riskante Lebensräume und Lebenslagen behindert werden. Hier braucht es neben präventiv und inklusiv ausgerichteten Ansätzen unbedingt auch eine intensivpädagogische Betreuungskultur, die es entweder neu zu schaffen, oder zu erhalten gilt. Ein „inklusives“ Schulsystem kann auf Orte nicht verzichten, wo Dialog und Beziehungspädagogik mit Kindern und Jugendlichen in Not möglich werden kann, und wo tragfähige belastbare Beziehungen auch unter erschwerten Bedingungen bestehen bleiben können. Das schafft für Kinder und Jugendliche in den sogenannten „Zonen der Verwundbarkeit“ (vgl. Castel, 2008) Halt, Perspektive und Anschlussmöglichkeiten – Voraussetzungen für mögliche Bildungsangebote. „Wenn denn schulische Bildung eine notwendige, wenngleich nicht hinreichende Voraussetzung für gesellschaftliche Integration ist, so kann auch – seit der Einführung der Allgemeinen Schulpflicht – das Bildungswesen diesen ´Interventionsformen` der `[Wieder-]Ankoppelung` zugeordnet werden. Meines Erachtens steht oder fällt Inklusion mit der Frage, ob es gelingt, diejenigen Menschen einzubinden, die in den `Zonen der Verwundbarkeit` leben“ (Schroeder, 2016)
„Teilhaberelevanz“ ist für das Referat der zukunftsfähige Maßstab für die inklusive Ausrichtung der schulischen und außerschulischen Erziehungshilfe. Ein flexibel und gestuftes System, das von der Kurzberatung in Allgemeinen Schulen bis hin zu intensivpädagogischen Maßnahmen alles bietet, kann sowohl präventiv eskalierende Fallverläufe besser verhindern, als auch Durchlässigkeit und Reintegration nach intensivpädagogischen Angeboten oder Klinikaufenthalten gewährleisten. Das -Referat hat diese Forderungen schon lange gestellt, sie sind nicht neu, sondern schon von Bittner im Gutachten der Deutschen Bildungskommission 1972 formuliert worden. Positive Beispiele für eine inklusive Schulentwicklung in diesem Sinne aus den Schulen für Emotionale und Soziale Entwicklung heraus sind die Schule für Erziehungshilfe im Lahn-Dill-Kreis (www.sfeh.de) oder die Gotthilf-Vollert-Schule in Baden-Württemberg (www.mutpol.de) (vgl. Schmidt, 2016). Beide best-practice-Beispiele erfahren die fachpolitische Unterstützung ihrer Kultusministerien, eine wichtige Voraussetzung innovativer Weiterentwicklung.
Diese Ergebnisse der ausführlichen Fachdiskussion flossen in die Vorbereitung auf den Fachkongress in Würzburg 16./17.9.2016 und in die Planung des dortigen Workshops „Zukunft der E-Schule“ ein. (vgl. Mettlau/Drolsbach/Fey/Middeke/Schmidt 2016)
Es wurde über die Vorbereitungen auf das Fachgespräch „Wenn alle Stricke reißen…“informiert. Die Referentinnen und Referenten begrüßten es, dass dafür die Expertise aus dem Referat umfangreich eingeholt worden war. Ein Positionspapier wird die Ergebnisse des Fachgesprächs zusammenfassen und soll vom Bundesvorstand 2017 veröffentlicht werden. Auch hier ist das Referat in die Redaktion des Papiers einbezogen worden.
Die Gruppe verabschiedete sich von den ausscheidenden Mitgliedern Silvia Schrötter (Mecklenburg-Vorpommern), Cornelia Springer und Nicola Unger (Bayern) mit großem Dank. Das nächste Treffen findet vom 18.5.bis 20.5.2017 in Weilburg/Hessen statt.
Christiane Mettlau
Literatur:
Bleher,W./Hoanzl,M./Ramminger,E.: Die Ungehaltenen halten. In: Sonderpädagogische Förderung heute. 2014. 3. S. 272-294
Castel, R. (2008): Negative Diskriminierung. Jugendrevolten in den Pariser Banlieus. Hamburg: Hamburger Edition
Koch, K. (2016). Ankunft im Alltag – Evidenzbasierte Pädagogik in der Sonderpädagogik. In: Ahrbeck, B./Ellinger, S./Hechler, O./Koch, K./Schad, G. (2016): Evidenzbasierte Pädagogik – Sonderpädagogische Einwände. Stuttgart: Kohlhammer
Mettlau, C. / Drolsbach, B. / Fey, Th. / Spiess, Prof. W. (2013): Ausschluss inklusive? - Ist Inklusion für Kinder, die keiner mehr haben will, möglich? In: vds Kongress CD „Herausforderung Inklusion“, Weimar, 2013
Mettlau, C. /Drolsbach, B./Fey, Th,/Middeke, H./Schmidt, V. (2016): Förderschule ES - Zur Aktualität und Zukunft einer ungeliebten Schulform. In: vds Kongress CD „Wenn alle Stricke reißen…“, Würzburg, 2016
Mettlau, C. /Siegert, K. (2016): Pädagogik bei Verhaltensstörungen – zwischen Selbstauflösung und Wiederbelebung: Eine Seminarreflexion. In: Zimmermann, D./Meyer, M./Hoyer, J. (Hrsg.) (2016): Ausgrenzung und Teilhabe. Perspektiven einer kritischen Sonderpädagogik auf emotionale und soziale Entwicklung. Bad Heilbrunn: Klinkhardt
Schmidt, V. (2016) „Von intensiv zur Inklusion – Mutpol-Das Leben lernen“, In: Landeselternbeirat Baden-Württemberg (Hrsg.), Schule im Blickpunkt, 49.Jg., S. 11f
Schroeder, J. (2016). Schule in der gespaltenen Stadt. Vortrag bei der Tagung „Inklusive Bildung in Hamburg – ein Armutszeugnis? GEW/Patriotische Gesellschaft, Hamburg, 29.04.2016. http://www.patriotische-gesellschaft.de/webfile/show/1533/Schroeder_Gespaltene_Stadt.pdf
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