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Bericht aus dem Referat Aus-, Fort- und Weiterbildung

Vom 02. bis 04. Mai 2016 fand das Treffen der Landesreferentinnen und Landesreferenten für Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Oberlin-Schule in Potsdam statt.

Die Arbeitstagung umfasste folgende Schwerpunkte:

  1. Länderübergreifender Austausch und dezidierte Einschätzung zu spezifischen Bereichen der Lehrerbildung Sonderpädagogik,
  2. Impulsvorträge zur 1. Ausbildungsphase bzgl. der Vermittlung sonderpädagogischer Grundlagen für Allgemeinpädagoginnen und Allgemeinpädagogen am Beispiel der Universität Oldenburg und des Studiengangs Inklusive Pädagogik der Universität Potsdam.
  3. Antragsbearbeitung und Perspektiven zur Weiterarbeit im Referat AFW
  4. Referats- und verbandsbezogene Aspekte

1. Die Kriterien geleitete sogenannte Mastermatrix diente als bewährte Grundlage, um einen strukturierten Überblick zu länderübergreifenden und länderspezifischen Entwicklungen in der Lehrerbildung Sonderpädagogik zu erhalten und einen fachlichen Diskurs zu zentralen Themenbereichen und Fragestellungen zu ermöglichen.

Mit Blick auf die Umsetzung der Inklusion im schulischen Kontext kann die allgemeine bildungspolitische Situation als weiterhin deutlich heterogen, komplex und herausfordernd bezeichnet werden. Divergierende Entwicklungstendenzen, bisweilen stagnierende Entwicklungen sowie ein facettenreicher teilweise unübersichtlicher Prozessverlauf mit einem  hohen Ambiguitätsfaktor lassen sich aus länderspezifischen, bildungspolitischen Zielsetzungen und oft unterschiedlichen ökonomischen Rahmenbedingungen erklären.

Als gemeinsamer Nenner für alle Bundesländer konnte aus Sicht der Referentinnen und Referenten geltend gemacht werden, dass

  • Inklusion als Aufgabe aller Lehrkräfte zunehmend verstanden und sowohl in  den Schulgesetzen  als auch in der Lehrerbildung fest verankert wird,
  • die derzeitige personelle, sachliche und strukturelle Ausstattung für eine inklusive Bildungslandschaft und die entsprechenden Anpassungen in der Lehrerbildung aus Fachverbandsperspektive noch nicht dem qualitativ wünschenswerten Stand  entsprechen,

  • die seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention angeworfenen Entwicklungen und Veränderungen im Bildungssystem zwangsläufig zu einem veränderten Berufsbild und Rollenverständnis der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen führen und eine noch deutlichere Profilschärfung der Tätigkeitsbereiche der Sonderpädagogik in unterschiedlichen Kontexten unabdingbar ist,
  • Qualitätssicherung sonderpädagogischer Expertise in besonderem Maße eingefordert und kritisch begleitet  werden muss,
  • eine stringente Diskussion und Klarstellung zur definitorischen Abgrenzung zwischen sonderpädagogischen und allgemeinpädagogischen Inhalten im Rahmen der Weiterentwicklung aller Lehramtstypen wünschenswert ist, 
  • die Verfügbarkeit und Ausbildungsmöglichkeiten fachlicher Kompetenzen der sog. kleinen Fachrichtungen im inklusiven Bildungsbereich eine große Herausforderung darstellen;
  • die Teilhabe am Bildungsprozess eingeschränkt wird, wenn Kinder und Jugendliche nicht angemessen gefördert und unterstützt werden können.

Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Sonder- bzw. Förderschulen zeichnen sich zwei Trends ab:

1. Förderschulen werden als Beratungszentren erhalten.

2. Förderschulen für die Bereiche Lernen und Sprache werden zunehmend aufgelöst  Eine Ausnahme bilden in einzelnen Ländern die Förderzentren für Emotionale und Soziale Entwicklung für umfänglich behinderte Schülerinnen und Schüler sowie die Schulen für die Förderschwerpunkte Hören und Sehen.

Trotz erheblicher und deutlich erkennbarer Bemühungen, Ausbildungskapazitäten an einigen Ausbildungsstätten (z.B. an der Universität Oldenburg) auszubauen, ist nach wie vor in allen Ländern ein Lehrkräftemangel im  Bereich Sonderpädagogik zu verzeichnen (vgl.: KMK „Lehrereinstellungsbedarf und Lehrereinstellungsangebot in der Bundesrepublik Deutschland Modellrechnung "2010-2020", 2011)

Die teilweise ungenügende Ressourcenausstattung mit sonderpädagogischem Fachpersonal an allgemeinen Schulen ruft begründete Befürchtungen hervor, ob sich dies kontraproduktiv auf den inklusiven Prozess und  die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auswirkt.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden systemorientierten Ressourcenzuweisung im Bereich Sonderpädagogik an allgemeinen Schulen kann ein Trend zu später einsetzender sonderpädagogischer Diagnostik im Zuge der Inklusion identifiziert werden, der kritisch hinterfragt wird.

Hier stellt sich die Frage: Welche Auswirkungen haben administrative Vorgaben für das sonderpädagogische  Handlungsfeld Diagnostik für die sonderpädagogische Ausbildung?  Fest steht, dass die Qualitätsentwicklung  dieses Kernbereichs  unverzichtbar ist und dringend in allen Phasen der Lehrerbildung fundiert vermittelt werden muss.

Insbesondere durch aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen – im Rahmen der Herausforderungen, die durch die Zuwanderung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrungen entstehen - sollten die Kompetenzen der sonderpädagogischen Diagnostik, vor allem im Bereich Sprache besser genutzt werden. Darüber hinaus ergeben sich in diesem Kontext unter interkulturellen Aspekten sicherlich zukünftig weitere Fragestellungen, um den neuen, zu erweiternden förderdiagnostischen Anforderungen im Bereich der Sonderpädagogik entsprechen zu können.

2. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die inhaltliche Begriffsbestimmung von sonderpädagogischem „Orientierungs- oder Basiswissen“ für Studierende des Studiengangs GHR an der Universität Oldenburg skizzierte Blanka Hartmann  den inhaltlich –konzeptionellen Rahmen des Moduls „Inklusion – sonderpädagogisches Grundwissen“.

Die daran anschließende Diskussion ergab einerseits die grundsätzliche Befürwortung der Bedeutung einer Vermittlung sonderpädagogischen Orientierungswissens für alle Lehrämter im Zuge der inklusiven Beschulung, andererseits wurde die Notwendigkeit der Profilschärfung des Studiums der Sonderpädagogik betont, um fundierte sonderpädagogische Expertise zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Vermittelt durch die Vorsitzende des Landesverbands Brandenburg,  Dr. Karin Salzberg-Ludwig, trafen sich die Landesreferentinnen und Landesreferenten zu einem informativen Fachaustausch mit Vertretern (Prof. Michael Knigge, Prof. Jürgen Wilbert) des Studiengangs Lehrerbildung mit dem Schwerpunkt Inklusionspädagogik  an der Universität Potsdam. Fragen zur  fachlich-inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs, mögliche Arbeitsfelder für zukünftige Inklusionspädagoginnen und Inklusionspädagogen in der Primarstufe wurden erörtert und  das Verhältnis zwischen Inklusions- und Sonderpädagogik diskutiert, da neben Themenbereichen wie Heterogenität in institutionalisierten Bildungsprozessen und Inklusion und Organisationsentwicklung auch die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und-Soziale Entwicklung als Studienschwerpunkte im Kontext der sogenannten Inklusionspädagogik ausgewiesen werden.

http://www.uni-potsdam.de/inklusion/index.html

3. Bei der Antragsbearbeitung stand die Skizzierung eines Argumentationspapiers zur Sicherung der Ausbildungsqualität der Lehrstühle für Sonder-/Förderpädagogik im Bereich Diagnostik im Mittelpunkt.

Das Referat Aus-, Fort- und Weiterbildung hat sich zum Ziel gesetzt, Impulse für eine zukunftsorientierte sonderpädagogische Ausbildung zu erarbeiten. Dafür soll das bestehende Positionspapier „Berufsbild der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im inklusiven Bildungssystem“ den aktuellen Entwicklungen bedarfsorientiert angepasst  werden.

Als Schwerpunkt für das nächste Arbeitstreffen 2017 wurde die Überarbeitung der Standards der sonderpädagogischen Förderung vereinbart. Zur Vorbereitung wird eine AG gebildet, die Vorschläge entwirft. Die Ergebnisse sollen in 2018 im BA vorgestellt werden.

4. Aus Sicht der Landesreferentinnen und Landesreferenten wurde im Rahmen der allgemeinen Aussprache zu fachverbandlichen Angelegenheiten ausdrücklich der fachwissenschaftliche Stellenwert der ZfH hervorgehoben. Die Berücksichtigung und Einbeziehung kontroverser Forschungsansätze zu spezifischen Themenschwerpunkten würde aktuelle Fachdiskurse nicht nur abbilden, sondern die ZfH noch stärker als eine profunde Fachzeitschrift herausstellen, von der durch eine mehrperspektivische Auseinandersetzung fachlicher Fragestellungen in Theorie und Praxis  sowohl die Mitglieder als auch die interessierte Fachwelt profitieren könnten.

Zum Ende des diesjährigen Treffens ergaben sich personelle Veränderungen. Es verabschiedete sich Klaus Gößl als Landesreferent aus Bayern und stellvertretender Bundesreferent, der durch seinen analytischen und strukturierenden Sachverstand das Referat nachhaltig bereichert hat. Zukünftig wird er verbandliche Tätigkeiten als Vorstandsmitglied des bayrischen Landesverbands wahrnehmen. Monika Glück-Arndt, Hessen. übernimmt mit breit aufgestellter Fachkompetenz kommissarisch für die Interimszeit bis zur HV 2017 die Aufgabe der stellvertretenden Bundesreferentin. Als neue Landesreferentin für Berlin wurde Friederike Jentsch begrüßt.

Sibylle Roehr, Referat Aus-, Fort-und Weiterbildung

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