Der Austausch über den jeweils aktuellen Stand in den einzelnen Bundesländern, die politischen Vorgaben und die konkrete Umsetzung sowie die in der Praxis vorliegenden Bedingungen zur Inklusion führten zu regen Diskussionen.
Diese ermöglichten zielgerichtet die Erarbeitung von Grundsätzen für den Förderschwerpunkt Sehen. Es wurden Positionen angerissen und vertieft, Forderungen wurden abgeleitet.
-Erfahrungen
Die langjährigen Erfahrungen im Bereich der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Sehschädigungen an verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik wurden skizziert.
Diese Erfahrungen zu bündeln und sie wissenschaftlich auszuwerten könnte ein wichtiger nächster Schritt auf dem Weg zu inklusiver Bildung sein.
Zurzeit werden Schwerpunktschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen geplant und gebildet; sie widersprechen unseres Erachtens der Intention der Inklusion und können vereinzelt nur als Zwischenschritt in diesem Prozess gesehen werden.
-Subsidiaritätsprinzip
Zum jetzigen Zeitpunkt der Inklusion sehen wir die Autonomie der Sonderpädagogik und das Subsidiaritätsprinzip als erforderlich an. Die Expertise des Förderschwerpunkts Sehen ist dringend erforderlich, um die Kolleginnen und Kollegen und die Schülerinnen und Schüler vor Ort unterstützen und beraten zu können. Hierbei erscheint die Anbindung an ein Förderzentrum als zwingend notwendig, um im fachlichen Austausch die Expertise zu erhalten und die notwendige Struktur vorzuhalten.
Um die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sehen in der Inklusion zu unterstützen, bedarf es in allen Bundesländern der Verknüpfung der allgemeinen Lehrpläne mit den erweiterten Bildungsinhalten des Förderschwerpunkts Sehen. Der Lehrplan „Sonderpädagogische Förderung“ für Förderschulen Grundschule, Allgemeine Schulen und Berufsbildende Schulen des Landes Schleswig-Holstein beinhaltet diese Verknüpfung.
-Aus-, Fort- und Weiterbildung
Die Wichtigkeit des spezifischen Fachwissens ausgebildeter Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen durchzog alle Forderungen.
An den Förderzentren und in der Unterstützung und Beratung bedarf es dringend fachlicher Expertise. Diese kann nur gewährleistet werden, wenn das spezifische Fachwissen weiterhin gelehrt wird. Aus-, Fort- und Weiterbildung müssen erhalten und ausgebaut werden.
Da einige Bundesländer über wenige ausgebildete Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Sehen verfügen, sollte an den Hochschulen ein Konzept erarbeitet werden, um ein berufsbegleitendes Studium unter akzeptablen Bedingungen aufzubauen.
-Schülerinnen und Schüler mit mehrfachen Beeinträchtigungen
Der zunehmenden Zahl von Schülerinnen und Schülern mit zusätzlichen Beeinträchtigungen sowohl an den Förderzentren als auch in der Inklusion sollte durch eine stärkere Vernetzung zu anderen Fachrichtungen begegnet werden. Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachbehinderungen bedürfen der Expertise vieler Fachrichtungen, der Verknüpfung der Disziplinen.
-Schulgesetze
Nicht in allen Bundesländern erfolgt eine Unterstützung und Beratung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der frühkindlichen Bildung bis zur Berufsorientierung. Diese umfassende Unterstützung und Beratung sollte in allen Schulgesetzen der Länder verankert werden.
-Ressourcen
Die Umsetzung der UN-Konvention bedarf der Bereitstellung vielfältiger Ressourcen.
-Vernetzung im vds
Als zukunftsweisend schätzten die anwesenden Landesreferentinnen und Landesreferenten die Notwendigkeit der geplanten, stärkeren Vernetzung der Bundesreferate im vds ein.
Das nächste Treffen der Landesreferentinnen und Landesreferenten des Förderschwerpunkts Sehen wird im März 2015 in Königs Wusterhausen stattfinden.
Angela Schneider-Heinen
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